Debitorenmanagement / Inkasso

Der Einzug überfälliger Forderungen beginnt bei weitem nicht erst mit Eintritt der Überfälligkeit sondern setzt bereits bei entsprechender Schulung der Vertriebsmitarbeiter, der Stammdatenpflege, des Beschwerde- und Qualitätsmanagements sowie der Vertragsgestaltung an.

Umso besser sich ein Unternehmen bereits vom Zeitpunkt des originären Vertragsschlusses mit dem Kunden über das Reklamationsmanagment hinweg bis hin zum Einzug überfälliger Forderungen aufstellt, umso besser werden seine DSO-Tage sein.

Wir beraten Sie gerne im Rahmen der Optimierung Ihres Debitorenmanagements.

Sollten der Einzug Ihrer Forderung in-house dennoch nicht möglich sein, stehen wir über den außergerichtlichen anwaltlichen Forderungseinzug sowie die gerichtliche Geltendmachung gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Welche Vorgehensweise im konkreten Fall zu bevorzugen ist, entscheiden wir individuell am konkreten Sachverhalt.

Mag an der ein und anderen Stelle eine bloße Rechtsanwaltsmahnung sowie eine telefonische Kontaktaufnahme mit dem Schuldner genügen, ist an anderer Stelle ein gerichtliches Mahnverfahren, bei streitigen Verfahren eine unmittelbare Geltendmachung vor dem Prozessgericht angezeigt.