Gläubigerberatung in der Insolvenz derer Kunden

Zahlungsausfälle durch die Insolvenz des Kunden; was ist zu tun?

Selbstverständlich kann man das vom Insolvenzverwalter zugesandte Formular zur Forderungsanmeldung ausfüllen, die Forderung ausbuchen und sich nach Jahren des vermeintlichen Stillstands über eine Quotenausschüttung von wenigen Prozentpunkten freuen.

Man kann die Forderungsanmeldung im Lichte der zu erwartenden Quote auch ganz sein lassen, da die voraussichtliche Quotenzahlung Briefmarke und Aufwand nicht wert ist.

Oder man bedient sich eines professionellen Insolvenzmanagement in der Insolvenz des Kunden.

Dieses beginnt jedoch weit vor der Forderungsanmeldung, bestenfalls bereits bevor ein Insolvenzverfahren des Kunden überhaupt im Raume steht.

So sind bereits Ratenzahlungsvereinbarungen mit dem Kunden, Sicherungsübereignungsverträge, Zwangsvollstreckungshandlungen sowie jedwede Art von Inkassomaßnahmen auf etwaige Insolvenzanfechtungsfestigkeit hin zu überprüfen und auszugestalten.

Nur so kann man im Falle einer Insolvenz einem Insolvenzanfechtungsbegehren des Insolvenzverwalters effektiv und erfolgreich entgegentreten. Eigentumsvorbehaltsrechte sind in jedweden Erweiterungsformen bei Vertragsschluss wirksam zu vereinbaren.

Andernfalls lässt sich die Durchsetzung Ihrer Aus- und Absonderungsrechte aus einfachem, verlängertem und erweitertem Eigentumsvorbehalt kaum erreichen. Die Realisierungsquoten auf jenem Segment übersteigen die Regelquote aus einem Insolvenzverfahren jedoch um ein Vielfaches; ungeachtet ob jene Rechte individual oder über einen Lieferantenpool durchgesetzt werden.

Wir unterstützen Sie im Rahmen der Durchsetzung Ihrer Rechte im Insolvenzverfahren Ihres Kunden auf den Gebieten der

  • Forderungsanmeldung
  • Aussonderung
  • Absonderung
  • Insolvenzanfechtung
  • Pfandrechte
  • Anerkennung zur Tabelle aus unerlaubter Handlung (Stichwort: Eingehungsbetrug)
  • Dauerschuldverhältnisse
  • Insolvenzplanverfahren